Dies ist eine automatisch erstellte E-Mail.
Bitte antworten Sie nicht auf diese Mailadresse.
Die Adresse dient nur dem Versand der Newsletter.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an:
Deutschland - München Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung: Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Gebäude 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz sowie die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfristig die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtliche klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbesondere im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- und Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche und technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung und Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zusätzliche Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- und Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden. Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- und Röntgendiagnostik neu zu strukturieren und den heutigen betrieblichen Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zusätzliche Warte- und Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches und technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert und die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert. Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der technischen Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- und Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen. Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden. Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs sowie der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm und Erschütterungen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerhalb der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt. Der aktuelle Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Kennung des Verfahrens: 8f13e200-d63e-4705-9aaf-74caea6d3e63
Interne Kennung: ELT
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung: Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entspr. Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Geb. 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz u. die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfr. die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtl. klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbes. im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- u. Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche u. technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung u. Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zus. Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- u. Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden. Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichz. Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- u. Röntgendiagnostik neu zu strukturieren u. den heutigen betriebl.. Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zus. Warte- u. Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches u. technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert u. die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert. Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der techn. Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- u. Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- u. Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen. Eine bes. Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden. Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs u. der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangr. Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm u. Erschütterungen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerh. der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt. Der Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1+2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß HOAI beauftragt. Die Lph. 3-9 werden stufenweise beauftragt.
Interne Kennung: ELT
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung gem. Vertragsentwurf: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß §§ 55 ff. HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume: - Integration der Planung der medizinischen Großgeräte (Kgr. 473) in die eigene Planung (Lph. 2-8), - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuchs (Lph. 2 und 3), - Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach DIN 276 inkl. detaillierter Massenermittlung (Lph. 3), - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ismaninger Str. 22
Stadt: München
Postleitzahl: 81675
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2033
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 970 000,00EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Gesamtmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Eigenerklärung zur vergaberechtlichen Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft. 4.) Eigenerklärung, dass ein Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV) vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Qualifikationsnachweis vor der Zuschlagserteilung nachzufordern. 5.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 8.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 9.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 10.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 6.) bis 9.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 11.) Erklärung zum Russlandbezug des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 12.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 13.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: In einem zweiten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 440+450+460 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 1.000.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 1.000.000 EUR/a und ≥ 800.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 800.000 EUR/a und ≥ 600.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 600.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Beschreibung des Eignungskriteriums: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 10Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 10 und ≥ 8 Technische Mitarbeiter (4 Punkte), - durchschnittlich < 8 und ≥ 6 Technische Mitarbeiter (3 Punkte), - durchschnittlich < 6 und ≥ 4 Technische Mitarbeiter (2 Punkte), - durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (1 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 1 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme als auch um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 5,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 2 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 3,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 3 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb des unmittelbar benachbarten Krankenhaus-/Klinikgebäudes realisiert. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß § 53 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440+450+460 ≥ 1,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Umsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen. Werden mehrere Referenzen gefordert, sind unterschiedliche Referenzprojekte zu benennen. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojekts ist nur zulässig, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist. Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbenennung behält sich der Auftraggeber vor, die betroffenen Referenzangaben bei der Wertung nicht zu berücksichtigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/11/202612:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Organisation, die Angebote bearbeitet: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Registrierungsnummer: DE 129523996
Abteilung: Technischer Betrieb und Bauwesen
Postanschrift: Ismaninger Str. 22
Stadt: München
Postleitzahl: 81675
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Großgeräte-/ Medizintechnikplanung), Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Großgeräte-/ Medizintechnikplanung), Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung: Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Gebäude 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz sowie die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfristig die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtliche klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbesondere im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- und Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche und technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung und Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zusätzliche Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- und Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden. Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- und Röntgendiagnostik neu zu strukturieren und den heutigen betrieblichen Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zusätzliche Warte- und Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches und technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert und die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert. Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der technischen Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- und Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen. Eine besondere Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden. Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs sowie der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangreiche Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm und Erschütterungen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerhalb der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt. Der aktuelle Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung der Baumaßnahme im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Großgeräte-/ Medizintechnikplanung), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Kennung des Verfahrens: b0daec1a-0cac-4134-b545-db2703987f31
Interne Kennung: MED
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Klinikum der Technischen Universität München (TUM Klinikum) - Sanierung und Erweiterung Radiologie / Ersatz Großgeräte Radiologie mit entsprechender Baumaßnahme (Bau 502) – Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7 (hier: Großgeräte-/ Medizintechnikplanung), Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Beschreibung: Das TUM Klinikum Rechts der Isar plant die Sanierung und Erweiterung der Radiologie inkl. Ersatz der Großgeräte Radiologie mit entspr. Baumaßnahme (Bau 502) auf dem Stammgelände des Klinikums in München-Haidhausen. Die Maßnahme dient der nachhaltigen Sicherstellung und Weiterentwicklung der radiologischen Versorgung am Klinikstandort. Die bestehende Radiologie ist im Geb. 502 untergebracht, einem der ältesten Gebäudeteile des Klinikums. Die vorhandene Bausubstanz u. die technischen Anlagen erfüllen die Anforderungen eines modernen Radiologiebetriebs nur noch eingeschränkt. Gleichzeitig erreichen zahlreiche bildgebende Großgeräte in den kommenden Jahren das Ende ihrer technischen Nutzungsdauer, sodass kurzfr. die Gefahr von Ausfällen und Einschränkungen in der Patientenversorgung besteht. Die Radiologie stellt eine zentrale diagnostische Einrichtung für sämtl. klinischen Fachbereiche dar. Gleichzeitig steigen die Untersuchungszahlen, insbes. im Bereich der Magnetresonanztomographie (MRT), seit Jahren kontinuierlich an. Die vorhandenen Flächenkapazitäten sowie die funktionale Anordnung der Untersuchungs- u. Arbeitsbereiche ermöglichen keine bedarfsgerechte Weiterentwicklung. Um den Anforderungen einer modernen universitären Spitzenmedizin gerecht zu werden, ist daher eine umfassende bauliche u. technische Neustrukturierung erforderlich. Kern der Maßnahme ist die Kombination aus einer Sanierung u. Umstrukturierung der Bestandsflächen im Gebäude 502 sowie der Errichtung eines Erweiterungsbaus im südlich gelegenen Innenhof. Durch diese Erweiterung werden zus. Flächen geschaffen, die insbesondere für die Unterbringung der MRT-Diagnostik benötigt werden. Der Neubau wird direkt an den Bestand angebunden und ermöglicht die Zusammenfassung der MRT-Einheiten in einem modernen Funktionscluster mit zugehörigen Vorbereitungs-, Umkleide-, Warte- u. Technikbereichen. Dadurch können die diagnostischen Abläufe deutlich verbessert und Kapazitätsengpässe nachhaltig beseitigt werden. Die Verlagerung der MRT-Bereiche in den Neubau schafft gleichz. Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Bestandsgebäudes. Die freiwerdenden Flächen werden genutzt, um die CT- u. Röntgendiagnostik neu zu strukturieren u. den heutigen betriebl.. Anforderungen anzupassen. Geplant sind neue Raumzuschnitte, optimierte Patientenwege, zus. Warte- u. Vorbereitungsbereiche sowie zeitgemäße Arbeitsplätze für medizinisches u. technisches Personal. Ergänzend werden Oberflächen erneuert u. die funktionalen Abläufe innerhalb der Abteilung verbessert. Neben den baulichen Maßnahmen erfolgt eine umfassende Modernisierung der techn. Infrastruktur. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Stromversorgung, Sicherheitsstromversorgung, Gebäudeautomation, EDV, Lüftung, Heizung, Sanitär und medizinische Gase. Zur Versorgung der neuen Großgeräte wird die bestehende Trafostation erweitert und die elektrische Infrastruktur grundlegend ausgebaut. Darüber hinaus werden neue Installationswege geschaffen, um die Versorgung der Radiologie langfristig sicherzustellen. Auch die Lüftungs- u. Klimatechnik wird an die Anforderungen moderner MRT- und CT-Anlagen angepasst. Im Rahmen der Maßnahme werden zudem umfangreiche Brandschutz- u. Sanierungsmaßnahmen im Bestand umgesetzt. Hierzu zählen die Ertüchtigung bestehender Bauteile, die Anpassung von Rettungswegen, statische Verstärkungsmaßnahmen sowie die Modernisierung veralteter Elektroverteilungen. Teilweise sind Eingriffe in tragende Bauteile erforderlich, um die neue Raumstruktur und die Anbindung des Erweiterungsbaus zu realisieren. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen geschaffen, die erhöhten Lasten moderner Medizintechnik dauerhaft aufzunehmen. Eine bes. Herausforderung stellt die Umsetzung während des laufenden Klinikbetriebs dar. Die radiologische Versorgung muss während der gesamten Bauzeit möglichst uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Aus diesem Grund wurde ein mehrstufiges Bauphasenmodell entwickelt. Zunächst werden vorbereitende Maßnahmen sowie der Erweiterungsbau realisiert. Nach dessen Inbetriebnahme erfolgen die abschnittsweisen Umbauten im Bestand. Durch diese Vorgehensweise können notwendige Untersuchungs- und Behandlungskapazitäten während der Bauzeit erhalten bleiben und Beeinträchtigungen für Patienten und Mitarbeitende auf ein Minimum reduziert werden. Die innerstädtische Lage des Klinikums und die beengten Platzverhältnisse im Innenhof erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen im Bereich der Baulogistik. Sämtliche Anlieferungen und Baustellenverkehre müssen unter Berücksichtigung des laufenden Klinikbetriebs u. der angrenzenden Verkehrsflächen organisiert werden. Ergänzend sind umfangr. Maßnahmen zum Schutz vor Staub, Lärm u. Erschütterungen vorgesehen. Mit der Maßnahme werden die Voraussetzungen geschaffen, die Radiologie am TUM Klinikum rechts der Isar technisch, funktional und organisatorisch zukunftsfähig aufzustellen. Durch die Erneuerung der Großgeräte, die Erweiterung der Flächenkapazitäten und die Modernisierung der Infrastruktur können die steigenden Anforderungen aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre langfristig erfüllt werden. Gleichzeitig werden die Abläufe innerh. der Radiologie optimiert und die Rahmenbedingungen für Patienten sowie Mitarbeitende nachhaltig verbessert. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden derzeit mit rund 48,4 Mio. € brutto (Kgr. 200-700) inkl. Risikoreserven und Indexierung veranschlagt. Der Projektterminplan sieht die Beauftragung des Planungsteams Anfang 2027, den Baubeginn im Jahr Juli 2029, die Fertigstellung im Jahr September 2032 sowie die Nutzungsaufnahme im Januar 2033 vor. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 7, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Lph. 1+2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß HOAI beauftragt. Die Lph. 3-9 werden stufenweise beauftragt.
Interne Kennung: ELT
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71321000Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung gem. Vertragsentwurf: — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß §§ 55 ff. HOAI, — Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß §§ 55 ff. HOAI. Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Besondere Leistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume: - 'Vor- und Entwurfsplanung für die besondere Ausstattung (= Kgr. 620, hier: lose medizinische Ausstattung) (Lph. 2+3), - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils eines Raumbuchs (Lph. 2 und 3), - Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung nach DIN 276 inkl. detaillierter Massenermittlung (Lph. 3), - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ismaninger Str. 22
Stadt: München
Postleitzahl: 81675
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 30/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 01/01/2033
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 400 000,00EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Gesamtmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls über die Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil). 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 3.) Eigenerklärung zur vergaberechtlichen Zulässigkeit der Bewerbergemeinschaft. 4.) Eigenerklärung, dass ein Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur:in zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV) vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Qualifikationsnachweis vor der Zuschlagserteilung nachzufordern. 5.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen. 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB. 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB. 8.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. 9.) Erklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen. 10.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 6.) bis 9.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 11.) Erklärung zum Russlandbezug des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 12.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen. 13.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsschluss vorzulegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV: In einem zweiten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2023-2025) erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 473+620 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des Eignungskriteriums: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 1. Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz netto des Bewerbers für die auszuschreibenden Leistungen in den letzten 3 Jahren von 2023 bis 2025 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 500.000 EUR/a (5 Punkte), - Jahresmittel < 500.000 EUR/a und ≥ 400.000 EUR/a (4 Punkte), - Jahresmittel < 400.000 EUR/a und ≥ 300.000 EUR/a (3 Punkte), - Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (2 Punkte), - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte), - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Beschreibung des Eignungskriteriums: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2023 bis 2025 für die auszuschreibenden Leistungen in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) - Wichtung 5 %. Die zu vergebende Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte), - durchschnittlich < 5 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte), - durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 5,00
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: 3. Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren von 2016 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 1 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich sowohl um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme als auch um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppe 7 (hier: Medizin- oder labortechnische Anlagen) gemäß § 53 HOAI erbracht. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Die Leistungen des Bewerbers bei dem Referenzprojekt umfassten (auch) die Beschaffung baugebundener Großgeräte (u. a. CT, MRT, Röntgen, etc.). → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 473+620 ≥ 10,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 2 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Erweiterungs-/Neubaumaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppe 7 (hier: Medizin- oder labortechnische Anlagen) gemäß § 53 HOAI erbracht. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Die Leistungen des Bewerbers bei dem Referenzprojekt umfassten (auch) die Beschaffung baugebundener Großgeräte (u. a. CT, MRT, Röntgen, etc.). → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 473+620 ≥ 6,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Für die Maximalpunktzahl sollten für das Referenzprojekt 3 folgende Anforderungen erfüllt sein: — MINDESTANFORDERUNG: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein abgeschlossenes (d. h. baulich fertiggestelltes und in Betrieb genommenes) Projekt. Die Inbetriebnahme fand nicht vor 01.01.2016 statt. → wenn nein, wird das Referenzprojekt bei der Wertung nicht berücksichtigt. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Krankenhaus- oder Klinikmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Umbau-/Sanierungsmaßnahme. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Anlagengruppe 7 (hier: Medizin- oder labortechnische Anlagen) gemäß § 53 HOAI erbracht. → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Die Leistungen des Bewerbers bei dem Referenzprojekt umfassten (auch) die Beschaffung baugebundener Großgeräte (u. a. CT, MRT, Röntgen, etc.). → wenn ja, werden 5 Punkte vergeben; wenn nein, werden 0 Punkte vergeben. — Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2–8 gemäß § 55 HOAI erbracht. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerem Leistungsumfang wird Punktezahl linear interpoliert. — Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 473+620 ≥ 4,0 Mio. € brutto. → maximal 5 Punkte anteilig; bei geringerer Größenordnung wird Punktezahl linear interpoliert. Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Umsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen. Werden mehrere Referenzen gefordert, sind unterschiedliche Referenzprojekte zu benennen. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojekts ist nur zulässig, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist. Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbenennung behält sich der Auftraggeber vor, die betroffenen Referenzangaben bei der Wertung nicht zu berücksichtigen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/11/202612:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen gemäß § 56 VgV nachzufordern, erläutern oder vervollständigen zu lassen. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Organisation, die Angebote bearbeitet: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: TUM Univesitätsklinikum Rechts der Isar, Technischer Betrieb und Bauwesen
Registrierungsnummer: DE 129523996
Abteilung: Technischer Betrieb und Bauwesen
Postanschrift: Ismaninger Str. 22
Stadt: München
Postleitzahl: 81675
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistung HLS Neubau Freiwillige Feuerwehr Bielen
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Beschreibung: Die Stadt Nordhausen plant einen Neubau für die Freiwillige Feuerwehr in Nordhausen/ OT Bielen. Für die Fachplanung der Versorgungstechnik der Anlagengruppen 1, 2 und 3 soll ein Ingenieurvertrag nach Kommunalen Vertragsmuster abgeschlossen werden.
Kennung des Verfahrens: 0f959351-3c9d-4cf2-8dbe-5b9e239e0a6f
Interne Kennung: 40/65/2026
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordhausen(DEG07)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB, §§ 42 Abs. 1 und 57 VgV - Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer - Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. - Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB können präqualifizierte Unternehmen durch die Vorlage eines Präqualifikationsnachweises führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Den Vergabeunterlagen liegt das Formblatt "Eigenerklärung - Bieter" bei. Gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 - das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mittels der Eigenerklärung zu EU-Russland-Sanktionen zu erklären (von allen Bietern/bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft). Das Dokument liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Gemäß § 8 Abs. 1 ThürVgG sind Bieter verpflichtet mit der Abgabe des Angebotes eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Bestimmungen des Vergabegesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG können nur Angebote gewertet werden, welchen diese Erklärung beigefügt ist. Die Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Erläuterung zum Thüringer Vergabegesetz bzw. der Eigenerklärung ist den Anlagen A - Bewerbungsbedingungen und Hinweise beigefügt.
Beschreibung: Die Stadt Nordhausen plant einen Neubau für die Freiwillige Feuerwehr in Nordhausen/ OT Bielen. Für die Fachplanung der Versorgungstechnik der Anlagengruppen 1, 2 und 3 soll ein Ingenieurvertrag nach Kommunalen Vertragsmuster abgeschlossen werden.
Interne Kennung: 40/65/2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nordhausen (DEG07)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend mit dem Angebot einzureichen), - die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs.1 S.1 - Die Eigenerklärung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen! - das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis, - Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576, - Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei, - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB), - das Formblatt „Unternehmensdaten“, - Erklärung zu Unterauftragnehmern, - Nachweis aktuelle Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungsssummen, - Nachweis von mindestens einer Referenz zu vergleichbaren Leistungen aus den letzten 5 Jahren ______________________________________________________________________________ Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen: - Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern, - bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur Eignungsleihe, ______________________________________________________________________________ HINWEISE: 1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt wird. 2. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Eigenerklärung nach § 8 Abs. 1. S.1 ThürVgG, sowie der Vorlage der Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576! 3. Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Leistungsverzeichnis kann NICHT nachgefordert werden! Fehlt dieses Schreiben/Formblatt bei Angebotsabgabe, muss das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 11/11/202610:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 1Monat
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen können nach Setzung einer angemessenen Frist nachgefordert werden, gemäß § 56 Abs. 3 und Abs. 4 VgV. Nicht nachgefordert werden kann das Leistungsverzeichnis. (Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen).
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle informiert gemäß § 134 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über den Grund/die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Zuschlag wird frühestens 10 Kalendertage nach Ablauf der Absendung der Information erteilt. Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachungoder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Nordhausen - Rechtsamt und Beteiligungen / Vergabestelle
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8797facb-f149-4c55-9c3e-7765b25d56f6 - 02
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/10/202607:37:21 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 709357-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026
Deutschland - Cottbus Stadt Cottbus - VHVmöTw 207-2026 Entwicklung Gesamtschulstandort Joliot-Curie-Straße/Gartenstraße in Cottbus - Planungsleistung Technische Ausrüstung (ELT)
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Stadt Cottbus - VHVmöTw 207-2026 Entwicklung Gesamtschulstandort Joliot-Curie-Straße/Gartenstraße in Cottbus - Planungsleistung Technische Ausrüstung (ELT)
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Stadt Cottbus - VHVmöTw 207-2026 Entwicklung Gesamtschulstandort Joliot-Curie-Straße/Gartenstraße in Cottbus - Planungsleistung Technische Ausrüstung (ELT)
Beschreibung: Die gewählten städtischen Flächen zur Entwicklung eines Gesamtschulstandortes mit Gymnasialer Oberstufe bieten sich aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur bestens an. Auf dem zur Verfügung stehenden Gelände befindet sich entlang der Joliot-Curie-Straße bereits ein Gebäuderiegel, der schon zu DDR- Zeiten eine Polytechnische Oberschule beherbergte und derzeit für die Schule des Zweiten Bildungsweges genutzt wird. Entlang der Gartenstraße rahmt ein weiteres Gebäude das ca. 19.000m2 große Areal, dass zur Planung des neuen Schulstandortes zur Verfügung steht. Einst als Datenverarbeitungszentrum später als Erweiterte Oberschule bzw. Gymnasium genutzt, ist das 1969 in Betrieb gegangene Gebäude strukturell für schulische Zwecke geplant und genutzt worden. Nach Jahren des Leerstandes befindet sich momentan ein Hort in der Immobile, der auf Teilflächen ein Betreuungsangebot für Kleinkinder anbietet. Komplettiert wird der vorhandene Gebäudekomplex von einer kleinen Sporthalle, deren Errichtungszeitraum, wie bei den Schulgebäuden, in die Zeit zum Ende der 1960er Jahre einzuordnen ist. Aktuell nutzen Vereine die räumlichen Kapazitäten für ihren Trainingsbetrieb. Die genauen Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Kennung des Verfahrens: 2bf0225c-c341-4fb1-a6a2-22dfd0caca88
Interne Kennung: VHVmöTw 207-2026
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDDY6WGRSF1# Dieses Verfahren findet in (2) Stufen statt. In der 1. Stufe - dem Teilnahmewettbewerb - können interessierte Unternehmen einen Teilnahmeantrag (Bewerbung) unter der Beifügung der unter Pkt. 5 "Anschreiben Teilnahmeaufforderung" genannten Unterlagen einreichen. Anschließend - in der 2. Stufe - der Angebotsphase - werden geeignete Unternehmen aufgefordert, ein Angebot einzureichen. Es ist nur die elektronische Abgabe von Teilnahmeunterlagen sowie in der Stufe 2 nur elektronische Angebotsabgabe zugelassen (keine Briefpost). Die Abgabe von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten hat ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Die Bewerbungsunterlagen werden auf 50 Seiten, einseitig, inkl. Anschreiben begrenzt. Beim Dar-stellen von mehreren Seiten auf einer A4 Seite müssen die einzelnen Inhalte lesbar dargestellt sein. Die strukturierte Darstellung des Teilnehmerantrages auf 50 Seiten ist für den Planer gleichzeitig ein erster Qualitätsnachweis. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Für beantragte aber zum Abgabezeitpunkt noch fehlende Dritterklärungen (Finanzamt, Versicherungen) können in den Teilnahmeunterlagen entsprechend gekennzeichnete Austauschseiten berücksichtigt werden. Im Rahmen der Nachforderungen werden die nachgereichten Dokumente gegen die speziell gekennzeichneten Seiten ausgetauscht und nicht zur ursprünglichen Seitenzahl der eingereichten Bewerbungsunterlagen hinzugerechnet. Das Nachfordern von Unterlagen durch den Auftraggeber wird nach § 56 Abs. 2 durchgeführt. Bei Teilnahmeanträgen, welche die maximale Seitenzahl von 50 DIN A4 Seiten bereits erreicht haben, werden fehlende Seiten / Angaben nicht nachgefordert und nicht berücksichtigt. Das DIN A4- Format und die Seitenanzahl darf nicht überschritten werden. Bewerbungen mit einer darüberhinausgehenden Seitenanzahl werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. Die Teilnahmeanträge sind strukturiert zu erstellen, elektronisch im PDF-Format möglichst als eine Datei einzureichen. Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis 06.11.2026 möglich. Bitte nutzen Sie für Bieterfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: entsprechend § 123 GWB und § 57 VgV Ein verspäteter Eingang führt zum Ausschluss. Die Überschreitung der max. Seitenanzahl (einschl. möglicher Nachforderungen) führt zum Ausschluss. Die Beschränkung der Seitenanzahl gilt auch dann, wenn fehlende Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden. Diese Seiten werden zu den bisherigen eingereichten Seiten dazugezählt. Für beantragte aber zum Abgabezeitpunkt noch fehlende Nachweise können in den Teilnahmeunterlagen entsprechend gekennzeichnete Austauschseiten berücksichtigt werden. Im Rahmen der Nachforderungen werden die nachgereichten Dokumente gegen die speziell gekennzeichneten Seiten ausgetauscht und nicht zur ursprünglichen Seitenzahl der eingereichten Bewerbungsunterlagen hinzugerechnet. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von fehlenden Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Weitere Ausschlusskriterien sind: - Fehlende Nachweise zur beruflichen Qualifikation je Leistungsbild - Bestätigung, dass Ausschlusskriterien (§123, §124 GWB) nicht vorliegen - Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen, die Ausführung und Lieferinteressen verfolgen als Eigenerklärung - Auskunft über Zusammenarbeit mit Anderen als Eigenerklärung - Eigenerklärung jeweils von allen Bieterbeteiligten und aller NU, dass vor Erteilung des Auftrages keine Ausschlussgründe gem. § 42 VgV i.V.m. § 123 und §124 GWB vorliegen - Nachweis Berufshaftpflichtversicherung · Personenschäden mind. 5 Mio. EUR · Sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR - Nichterreichen des geforderten Mindestumsatzes · Technische Ausrüstung (ELT) mind. 150 TEUR - Nichterreichen der Mindestanzahl an qualifiziertem Personal (Ingenieure) für das Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5, 6 (ELT): 2
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Stadt Cottbus - VHVmöTw 207-2026 Entwicklung Gesamtschulstandort Joliot-Curie-Straße/Gartenstraße in Cottbus - Planungsleistung Technische Ausrüstung (ELT)
Beschreibung: Es ist beabsichtigt, einen Planer mit folgendem Leistungsbild zu beauftragen: - Fachplanung o Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5, 6 (ELT) - HOAI, Teil 4, Abschnitt 2 in den Leistungsphasen 1 - 9 (HOAI) Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird eine nach objektiven Kriterien begrenzte Zahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen (LP 3 bis 9) wird optional vereinbart. Der Auftraggeber ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
Interne Kennung: VHVmöTw 207-2026
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag umfasst zunächst Teilleistungen der Leistungsphasen 1 und 2. Die weitere Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Abruf der weiteren Leistungsphasen (LP 3 bis 9) wird optional vereinbart. Der Auftraggeber ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen kurzfristig zu erbringen. Einen Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Joliot-Curie-Straße/Gartenstraße
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03050
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/03/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2034
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.3. Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Name, Dienstadresse, berufliche Qualifikation und Erfahrung des federführenden Ingenieurs... (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): ...sowie der verantwortlichen und beteiligten Ingenieure) gem. § 44 i.V.m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV i.V.m. § 75 Abs. 1 bis 3 VgV Qualifikationsvorgabe für das Leistungsbild: * Planung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5, 6 (ELT): Ingenieur - Nachweisführung durch Einreichung der Urkunden beteiligter Ingenieure, Nachweise als Kopie - Mindestanzahl an qualifiziertem Personal (Ingenieure) für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagegruppen 4, 5, 6 (ELT): 2
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.7. Auskunft über wirtschaftliche Verbindungen jeder Art mit Unternehmen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.10. Eigenerklärung des Bewerbers und aller beabsichtigten Nachunternehmer, dass vor Erteilung des Auftrages keine Ausschlussgründe gem. § 42 VgV i.V.m. § 123 und §124 GWB vorliegen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.2. Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes in Steuersachen oder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (jeweils als Dritterklärung) gem. § 42 VgV i.V.m. § 123 Abs. 4 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.11. Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem brandenburgischen Vergabegesetz für Bewerber und Nachunternehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): auf Grund der Seitenzahlbegrenzung werden die Formulare erst in der 2. Stufe zur Verfügung gestellt und abgefordert
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.5. Nachweis über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß VgV § 45 Abs. 4 Nr. 2/4 und Abs. 5 vom Bieter und aller von Ihm beauftragten Nachunternehmer... (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): sowie eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und ggf. Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des geplanten Auftrages für die letzten 3 Geschäftsjahre (geforderter Mindestumsatz der jährlichen Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT) von 150.000 EUR, gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 45 Abs. 2 und § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.6. Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Schadenshöhen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): 5.6.1. Personenschäden mind. 5.000.000 EUR (Einreichung Kopie Versicherungsnachweis) 5.6.2. sonstige Schäden mind. 2.000.000 EUR (Einreichung Kopie Versicherungsnachweis)
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.9. Nachweis über fachliche Eignung des Dienstleistungserbringers gemäß VGV § 46 Abs. 3 Nr. (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): - 3 (Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung), - 6 (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigung über Erlaubnis der Berufsausübung), - 8 (Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, zusätzlich Angaben zum Leistungsausführungsort und personeller Besetzung), - 10 (Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u.U. als Unterauftrage vergeben werden i.V.m. § 36 Abs. 1 und § 47 Abs. 3 VgV - Auskunft über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit Nachunternehmern)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.8. Nachweis zur besonderen Fachkunde, Leistungsfähigkeit durch Referenzen: Angaben von in den letzten 8 Jahren realisierten oder in Realisierung befindlichen Projekten mit vergleichbarer Aufgabenstellung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Referenzen mit Angabe von: - Leistungsumfang (Leistungsphasen und Leistungsbereich) - Planungs- und Ausführungszeitraum - Endsummen Kostenberechnung und Kostenfeststellung - öffentlicher/privater Auftraggeber sowie ergänzende Angaben/Unterlagen - Foto(s) - Finanzierung mit Fördermittel (ja/nein) - kurze Projektbeschreibung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.4. Eigenerklärung zur Zustimmung der Weiterleitung der personengebundenen Daten (z.B. Inhaber der Ingenieururkunde/Zeugnis) (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.12. Eigenerklärung des Bewerbers und aller beabsichtigten Nachunternehmer, dass eine kurzfristige Erreichbarkeit und Kontinuität während der gesamten Planungs- und Realisierungsphase gewährleistet wird (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: 5.1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gem. § 42 VgV i.V.m. § 123 und §124 GWB (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums: Eignungskriterien entsprechend Teilnahmeaufforderung Punkt 6
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 1 000,00
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/11/202623:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/11/202609:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Stadtverwaltung Cottbus behält sich vor, weitere Nachweise und Erklärungen zur Prüfung der unternehmensbezogenen Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nachweis Bauvorlageberechtigung Für die Ausführung des Auftrages ist das verantwortliche Personal mit Qualifikationen und Namen zu erläutern (ggf. die Qualifikationen nachzuweisen) Qualifikationsvorgabe für das Leistungsbild: - Planung Technische Ausrüstung, Anlagegruppe 4, 5, 6 (ELT): Ingenieur Bezugnahme auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift: - VGV § 75 Abs.1, 2
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Cottbus
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtverwaltung Cottbus
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabemarktplatz Brandenburg
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Cottbus
Registrierungsnummer: DE138780132
Postanschrift: Neumarkt 5
Stadt: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land, Gliederung (NUTS): Cottbus, Kreisfreie Stadt (DE402)
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ab99f522-ae2a-439c-80ae-114c0fc98cdb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/202610:00:55 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 709752-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026
Deutschland - Bad Wörishofen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Deutschland – Dienstleistungen von Ingenieurbüros – Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
OJ S 199/2026 14/10/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 6 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule.
Kennung des Verfahrens: 8a477400-5391-4e11-b7a9-c089ed6bcb23
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_05
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu(DE27C)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AM772# 1. Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer: Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV). 4.Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. 5. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen; - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv-
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB: Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben, der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB: Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben, Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 9, für den Ersatzneubau und die Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule
Beschreibung: Der Auftraggeber beabsichtigt, die Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen umzustrukturieren. Im Zuge der Umstrukturierung soll insbesondere die "Alte Turnhalle" abgebrochen und an deren Stelle ein Neubau errichtet werden. Die Umstrukturierung erfolgt in 2 Bauabschnitten, Bauabschnitt 1 (im Folgenden auch "BA 1" genannt) und Bauabschnitt 2 (im Folgenden auch "BA 2" genannt). Das Bauvorhaben soll mit Fördermitteln nach Art. 10 BayFAG sowie nach dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau realisiert werden. Die Planungsleistungen für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume der Leistungsphasen 1 und 5 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist, (im Folgenden nur "HOAI"), wurden bzw. werden von Dritten im Auftrag des Auftraggebers erbracht. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. HOAI für die Leistungsphasen (LPH) 6 bis 9 des Bauabschnitts 1 für das Projekt "Ersatzneubau und Umstrukturierung der Pfarrer-Kneipp Grund- und Mittelschule in Bad Wörishofen". Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Interne Kennung: Bad Wörishofen_777_0002_05
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung(cpv): 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen, 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Ja, unter Beachtung von § 132 GWB. 2. Stufenweise Beauftragung: Stufenweise Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: - Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6); - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7). Leistungsstufe 2: - Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8). Leistungsstufe 3: - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906)) der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufen 2 und 3 sowie die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Optional" gekennzeichneten Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1, 2 und 3 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, - die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde und der Fördermittelbescheid vorliegt; - die Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags) der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn die Bauleistungen fertiggestellt und abgenommen wurden; - die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Optional" gekennzeichneten Beratungs- und Besonderen Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1, 2 und 3 zu beauftragen, wenn diese erforderlich werden. Die mit Zuschlagserteilung noch nicht beauftragten Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1, 2 und 3) hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen oder Einzelleistungen der Leistungsstufen. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den abgerufenen Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der noch nicht mit Zuschlagserteilung beauftragten Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags der Leistungsstufen 2 und 3 und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags der Leistungsstufen 1, 2 und 3) besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene Leistung, sondern führt zu einer Erweiterung dieses Vertrages. Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags) zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrags meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber jeweils sechs (6) Wochen vor dem Abschluss der gegenwärtig zu erbringenden Leistungen schriftlich zu fragen, ob er weitere Leistungen beauftragen will.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kaufbeurer Str. 12
Stadt: Bad Wörishofen
Postleitzahl: 86825
Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 92Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Hinweis: Die Angabe 92 Monate ist als voraussichtliche Gesamtlaufzeit einschließlich der Leistungsphase 9 zu verstehen. Es gelten die Terminziele entsprechend der Anlage 906 "Vertrag".
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Eignungskriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des Eignungskriteriums: Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI, mindestens Leistungsphase 6 bis 8, einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Erbringungszeitraum - die Leistungsphase 6 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein; anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend. - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 2.000 m²; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet gemäß DIN 276 zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese. Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Kurzbeschreibung der früher ausgeführten Leistung; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen - Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes für mindestens die Leistungsphasen 6 bis 8 im Sinne der HOAI - aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht; - Angaben zu den übrigen Mindestanforderungen entsprechend der Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte"; - Name des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt. Kann ein Bieter nicht mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweise Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus - einem Projektleiter, - einem stellvertretendem Projektleiter; und - einem Bauleiter anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume. Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt. a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben. c) Der Bauleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Bauleiter geleitet haben. d) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 6 bis 7 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben. - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - Die Leistungsphase 6 darf nicht vor dem 01.01.2018 begonnen und die Leistungsphase 7 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein. Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 6 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 7; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Projektleiter als Projektleiter bzw. von dem stellvertretenden Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 6 bis 7, von mindestens 2.000 m²; - das persönliche Referenzprojekt, in dem der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter für die Erbringung der Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 6 bis 7 verantwortlich eingesetzt war, umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese. (ii) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Bauleiters: - Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 Abs. 1 HOAI für mindestens die Leistungsphase 8 für ein Neubau-, Umbau- oder Erweiterungsvorhaben eines Gebäudes umfasst haben; der benannte Bauleiter muss in dem Referenzprojekt für die Erbringung der Leistungen der Objektüberwachung in der Leistungsphase 8 verantwortlich eingesetzt gewesen sein; - das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet; - die Abnahme des Bauvorhabens ist eingetreten zwischen dem 01.01.2021 bis zu dem Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren; die Datumsangaben sind grundsätzlich taggenau im Format TT.MM.JJJJ vorzunehmen. Sofern die Einhaltung der jeweiligen Mindestanforderung auch anhand der Angabe von Monat und Jahr zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist sowohl für den Beginn als auch für das Ende der jeweiligen Leistungsphase ausnahmsweise auch die Angabe von Monat und Jahr (MM.JJJJ) ausreichend; - Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF (nach DIN 277)) des persönlichen Referenzprojekts für die von dem Bauleiter erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 8, von mindestens 2.000 m²; - das persönliche Referenzprojekt, in dem der Bauleiter für die Erbringung der Leistungen der Objektüberwachung in der Leistungsphase 8 verantwortlich eingesetzt war, umfasste mindestens 6.000.000,- EUR (netto) Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenfeststellung. Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Bauleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen. Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters sowie des Bauleiters; - Kurzbeschreibung des von dem Projektleiter, stellvertretendem Projektleiter und Bauleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts; der Bieter hat die früher ausgeführten Leistungen so zu beschreiben, dass die Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderungen aus der Beschreibung des Referenzprojekts nachvollziehbar hervorgeht entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". Fortsetzung folgt***.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 25
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams
Beschreibung: Beginn der Fortsetzung***: - Funktion des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und des Bauleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt; - Name des Unternehmens, welches die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter bzw. der Bauleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat; - Ausführungen zu den angegebenen Mindestanforderungen an den Inhalt der persönlichen Referenzprojekte entsprechend der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". (ii.) Die Bewertungssystematik ist wie folgt: Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte Bauleiters wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts: >= 4.000 m² = 5 Punkte. = 2.000 m² = 0 Punkte. < 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.000 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des persönlichen Referenzprojekts von 3.000 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte. (2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts: >= 10.000.000 EUR (netto) = 5 Punkte. = 6.000.000 EUR (netto) = 0 Punkte. < 6.000.000 EUR (netto) = kein geeignetes Referenzprojekt. Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 6.000.000,- EUR (netto) und 10.000.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 8.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.) und Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 gemäß DIN 276 zusammengerechnet) (2.) des persönlichen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 10,00 Punkte (5,00 + 5,00) erzielt werden. Zu der punktemäßigen Bewertung: - Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 30 Punkte erzielen; das heißt 90 Punkte zusammengerechnet. - Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 25,00 qualitative Leistungspunkte erzielen. Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters mit dem Gewichtungsfaktor 5/18. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte die Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 601 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter, den benannten stellvertretenden Projektleiter und den benannten Bauleiter zu erbringen. Der benannte Projektleiter, der stellvertretende Projektleiter und der Bauleiter dürfen nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Für weitere Einzelheiten wird auf den Vertrag (Anlage 906) verwiesen. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn der neue Projektleiter, der neue stellvertretende Projektleiter oder der neue Bauleiter nicht mindestens genauso erfahren ist wie die jeweils zu ersetzende Person. Dies ist der Fall, wenn die Ersatzperson bei einer Bewertung nach den für die jeweilige Funktion geltenden Zuschlagskriterien des Vergabeverfahrens mindestens die gleiche Punktzahl erzielt hätte wie die zu ersetzende Person. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter, der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Bauleiter mindestens genauso erfahren sein wie die zu ersetzende Person. Der Auftraggeber ist berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens - je nach Ersetzung - als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder Bauleiter angeboten worden wäre.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungskonzept
Beschreibung: Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter auszuführen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn die Leistung konkret erbringen wird, um während der Ausführung der Leistungsphase 8 eine hohe Verfügbarkeit und, soweit erforderlich, eine hohe Vor-Ort-Präsenz des benannten Bauleiters sicherzustellen. Dabei ist auch darzustellen, wie die Verfügbarkeit und Vor-Ort-Präsenz bei einer vorübergehenden Verhinderung des benannten Bauleiters sowie die erforderliche Einbindung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sichergestellt werden (0 bis 5 Bewertungspunkte). Formale Anforderungen an das Ausführungskonzept - Das Ausführungskonzept darf einen textlichen und ggf. grafischen Umfang von höchstens zwei (2) DIN-A4-Seiten umfassen. - Soweit die Angaben und Grafiken diesen Umfang überschreiten, bleiben die darüberhinausgehenden Seiten (ab Seite drei (3)) bei der Bewertung unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf die Angebotswertung. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, nach Zuschlagserteilung bestimmte Inhalte von überschüssigen Seiten zur optionalen Umsetzung im Vertrag zu übernehmen, ohne dass hierdurch ein Anspruch auf Mehrvergütung entsteht. - Eine inhaltsleere Titelseite sowie ein Inhaltsverzeichnis werden auf den zulässigen Seitenumfang nicht angerechnet. - Hinweis: Der Auftraggeber behält sich vor, Angaben auf den über den zulässigen Seitenumfang hinausgehenden Seiten im Rahmen der Angebotsprüfung zu berücksichtigen, soweit sich hieraus Anhaltspunkte für Widersprüche, Unklarheiten oder Abweichungen von den Vergabeunterlagen ergeben. Dies gilt insbesondere, wenn die zusätzlichen Ausführungen darauf hindeuten, dass Anforderungen an die Leistungserbringung nicht eingehalten werden. Der Auftraggeber behält sich in diesen Fällen vor, das Angebot aufzuklären und ggf. das Angebot von dem weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Der Bieter hat das Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form auf der E-Vergabeplattform einzureichen. Das Ausführungskonzept ist von dem Bieter eigenständig zu erstellen; eine Vorlage oder Anlage wird von dem Auftraggeber nicht bereitgestellt. Der Bieter soll das Ausführungskonzept wie folgt bezeichnen: Anlage 602_Ausführungskonzept. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept wird im Falle der Auftragserteilung als Anlage 602 Vertragsbestandteil. HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 3. Maximal können in diesem Zuschlagskriterium 15,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Beschreibung: Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Sollte die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 04/11/202623:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Name: In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP). Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/11/202610:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der Auftraggeber wird inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben nicht nachfordern (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Eröffnungstermin — Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV). Für elektronisch eingereichte Angebote gilt das Vier-Augen-Prinzip nach Satz 1 nicht, sofern technisch sichergestellt ist, dass die Angebote dauerhaft vollständig und unverändert verfügbar sind.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1. Vertrag: Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung: Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt Bad Wörishofen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Bad Wörishofen
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: d26ea1b6-d43d-422d-9008-fc0e87e40435 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/10/202611:03:39 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 709376-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 199/2026
Datum der Veröffentlichung: 14/10/2026
Detaillierte Informationen
über die Leistungen und Vorteile sowie verschiedene Beispielseiten zum
Inhalt der Tender-Dienste finden Sie
auf
dieser Seite.
tender ist eine eingetragene Marke
der Kämpf Unternehmensberatung